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Kurzinformation
Am 25. Mai 2008 werden die rd. 20.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Oldesloe mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung der neuen Stadtvertretung entscheiden.
Die Stadtvertretung führt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „Stadtverordnete“. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt, legt die Grundsätze und Ziele für die Stadtverwaltung fest, sie trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben und überwacht die Stadtverwaltung (§ 27 Gemeindeordnung)
Innerhalb der Stadt Bad Oldesloe werden 15 Wahlkreise gebildet (§§ 8, 9 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz). Es sind insgesamt 27 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, davon 15 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter und 12 Listenvertreterinnen und Listenvertreter. Die Wahl ist eine Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren.
Wahlberechtigt ist nach § 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede Person, die die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt und am Wahltag
Gewählt werden kann nach § 6 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz jede/r Wahlberechtigte, die bzw. der das Volljährigkeitsalter erreicht hat und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnt, siehe auch Amtliche Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“.
Gesetzliche Grundlagen
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) (externer Link, Juris Landesrecht)
Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) (externer Link, Juris Landesrecht)
Ansprechpartnerinnen des Wahlamtes der Stadt Bad Oldesloe:
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Frau Koopmann und Frau Schmidt |
Anschrift: Stadt Bad Oldesloe Wahlamt Markt 5, 23843 Bad Oldesloe |