
Öffentliche Maßnahmen
Durch die Ausweisung des Sanierungsgebietes werden in den kommenden Jahren vermehrt öffentliche Gelder in das Gebiet fließen. Ziel der Stadterneuerung ist es, durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen die Bedingungen im Gebiet zu verbessern. Die Bundesregierung, die Regierung des Landes Schleswig-Holstein sowie die Stadt finanzieren jeweils 1/3 der Kosten der Gesamtmaßnahme.
Förderungen
Die Durchführung privater Baumaßnahmen erfolgt durch die Eigentümer/innen oder Erbbauberechtigten. Private Eigentümer/innen können jedoch nach den jeweiligen Förderrichtlinien gefördert werden. In Betracht kommen grundsätzlich:
Bitte wenden sie sich frühzeitig an die genannten Ansprechpartner, da zahlreiche Förderbestimmungen beachtet werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können.
Informationen, Beteiligungen und Beratung
Die Stadt berichtet regelmäßig auf ihren Internetseiten zum Stichwort Stadtumbau über das aktuelle Sanierungsgeschehen. Darüber hinaus wird der „Talk im Stadtteil” über Detailplanungen und Maßnahmen berichten.
Zur Einzelberatung steht Ihnen zusätzlich die Stadt Bad Oldesloe und der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt, die DSK – Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft zur Verfügung. Die Beratungen sind kostenfrei.
Ansprechpartner:
Stadt Bad Oldesloe
Sachbereich Planung und Umwelt
Frau Rowe, Tel.: 04531 504-430
(Sachbereichsleiterin)
Herr Haase, Tel.: 04531 540-411
(Sanierungsgenehmigung)
oder
DSK GmbH
Regionalbüro Bad Oldesloe
Pferdemarkt 22 b
23843 Bad Oldesloe
Herr Reinertz, Tel.: 04531 169444