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Liebe Grundstücksbesitzer,
falls noch nicht geschehen, schauen Sie doch bitte einmal entlang Ihrer Straßenfronten und prüfen Sie, ob nicht Sträucher, Bäume oder Hecken in den Geh-, Radweg oder in die Fahrbahn hineinragen. Alljährlich führt die Vegetation dazu, dass Zweige von Bäumen und Sträuchern aus den Vorgärten in den Lichtraum der Straße hineinragen.
Bedenken Sie bitte, dass Geh- und Radwege in einer lichten Höhe von 2,50 m und dass über der Fahrbahn und seinen Seitenstreifen eine lichte Höhe von 4,50 m freizuhalten sind und dass die Sträucher das ganze Jahr über nachwachsen.
Denken Sie auch an das Freischneiden Ihrer Hausnummer, im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein. Ebenfalls Straßenschilder und Straßenlampen sind stets freizuschneiden. Der Sicherheit zu liebe.
Aus der Bevölkerung werden an die Verwaltung auch häufig Beschwerden gerichtet, die eigentlich nach dem Privatrecht (Nachbarschaftsrecht) zu beurteilen sind. Im Rahmen einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie auch an den Grenzabstand bzw. das rechtzeitige Rückschneiden Ihrer Pflanzen zu denken. Im Artikel 47 AGBGB wird geregelt, dass der Eigentümer eines Grundstückes verlangen kann, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.
Auskünfte bei konkreten Fällvorhaben erhalten Sie beim Kreis Stormarn (externer Link)
Informationen über Bäume im Stadtgebiet erhalten Sie hier...
Zuständige Stelle:
Fachbereich Bauamt
Tiefbau
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-904
E-Mail: info@badoldesloe.deTel.: 04531 504-462
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr