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Gebühren:
Bei Abgabe eines gefundenen Gegenstandes werden keine Gebühren erhoben
Fundanzeigen:
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen/Versteigerung:
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erhalten. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 € und 3 % bei einem Wert über 500 €.
Fahrräder:
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass man die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer kennt.
Notwendige Unterlagen:
Bei Verlustbescheinigungen für Fahrräder ist die Beschreibung, ggf. Eigentumsnachweis, falls vorhanden, ausgefüllter Vordruck der Versicherung, mitzubringen.
Rechtliche Grundlagen:
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zuständige Stelle:
Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323
Öffnungszeiten:
Montag 8–16 Uhr Mittwoch 7–12 Uhr Donnerstag 8–18 Uhr Dienstag und Freitag 8–12 Uhr