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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Fundbüro
Beim städtischen Fundbüro werden jährlich etwa 80 Fahrräder und weitere Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Portmonees, Handys, etc.) abgegeben oder gemeldet. Das Fundbüro ist für den Bereich der Stadt Bad Oldesloe zuständig. Auch die bei der Polizei, dem Hallenbad oder den Busunternehmen abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.

Gebühren:
Bei Abgabe eines gefundenen Gegenstandes werden keine Gebühren erhoben

Fundanzeigen:
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen/Versteigerung:
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erhalten. Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.

Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 € und 3 % bei einem Wert über 500 €.

Fahrräder:
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass man die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer kennt.
 

Notwendige Unterlagen:
Bei Verlustbescheinigungen für Fahrräder ist die Beschreibung, ggf. Eigentumsnachweis, falls vorhanden, ausgefüllter Vordruck der Versicherung, mitzubringen.


Rechtliche Grundlagen:
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches


Zuständige Stelle:

Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323

Öffnungszeiten:

Montag 8–16 Uhr
Mittwoch 7–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Dienstag und Freitag 8–12 Uhr

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