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Ausstellung einer Lohnsteuerkarte
Ab dem Jahr 2010 wird keine (Papier-)Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (zum Beispiel Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.
Lohnsteuerkarten die erstmalig im Jahr 2011 benötigt werden, stellt das zuständige Finanzamt aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer/innen, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier benötigt der Arbeitgeber von den Auszubildenden eine schriftliche Bestätigung über seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten abweichen.
Ab dem Kalenderjahr 2012 müssen sämtliche antragsgebunddenen Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Gebühren:
Zuständiges Finanzamt: