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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Lohnsteuerkarten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte

  • Ab dem Jahr 2010 wird keine (Papier-)Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (zum Beispiel Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.

  • Lohnsteuerkarten die erstmalig  im Jahr 2011 benötigt werden, stellt das zuständige Finanzamt aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer/innen, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier benötigt der Arbeitgeber von den Auszubildenden eine schriftliche Bestätigung über seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit.

  • Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

  • Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten abweichen.

  • Ab dem Kalenderjahr 2012 müssen sämtliche antragsgebunddenen Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Gebühren:

  • Die Eintragung beziehungsweise Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Ihrem Finanzamt ist kostenfrei.

Zuständiges Finanzamt:

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