Wohngeld
Unser Staat macht es jedem finanziell möglich, in einer angemessenen Wohnung zu leben. Wer die Miete für eine solche Wohnung nicht zahlen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspuch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss bei Eigenheimen.
Wohngeld und Lastenzuschuss wird auf Antrag gewährt! Besteht ein Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss, wird die Leistung vom Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, bewilligt.
Ausschluss vom Wohngeld:
Personen, die folgende Leistungen erhalten (wenn bei der Berechnung dieser Leistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden) sind vom Wohngeld ausgeschlossen:
- Empfänger des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Empfänger von Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder Empfänger von anderen Hilfen in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Empfänger von Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistung gehören.
Notwendige Unterlagen:
Je nach Einzelfall sind nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin erforderliche Unterlagen vorzulegen, z. B.:
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt gehörenden Personen. Dazu gehören:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Nachweis über Weihnachts- und Urlaubsgeld (bei Einkommen aus nicht
selbständiger Arbeit)
- Nachweis über Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Steuererklärung,
Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuererklärung des letzten
Kalenderjahres (bei selbständiger Arbeit)
- Nachweis über den Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Rentenbescheid (letzte Veränderungsmeldung)
- Nachweis über das Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld/Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld
- Nachweis über das Kindergeld
- Nachweis über die Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen
- Nachweis über Kapitalvermögen, sowie Einnahmen aus Vermietung oder/und
Verpachtung
- sonstige Einnahmen
- Beleg über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid/Nachweis über Pflegegeld
- Schulbescheinigungen für Kinder ab 15 Jahren
- Mietbescheinigung, Mietvertrag, aktuelle Miete (Mietquittungen)
- sonstige Verpflichtungen
Bei der Beantragung des Lastenzuschusses sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Wohnflächenberechnung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Krediten und über die Belastung an Zinsen und Tilgungen (Fremdmittelbescheinigung)
- Grundbuchauszug – Nachweis über Erwerb des Eigenheimes (Kaufvertrag)
- Grundsteuerbescheid
- Bescheid über die Eigenheimzulage
- Kaufvertrag
- bei Eigentumswohnungen der Wirtschaftsplan
Rechtliche Grundlagen:
Wohngeldgesetz (WoGG)
Zuständige Stelle:
Bürgeramt
Sozialamt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de
Tel. nach Buchstaben
| A–Hi |
04531 504-311 |
| Hj–Ph |
04531 504-313 |
| Pi–Z |
04531 504-312 |
Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag + Freitag |
8–12 Uhr |
| Donnerstag |
8–12 Uhr + 14.30–17 Uhr |
| Mittwoch geschlossen |
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